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Vorpraktikumstellen - zukünftige Dienstgeber/Arbeitsfelder


Altenarbeit:
Wohn- und Pflegeheime in Tirol
Mobile Dienste in Tirol
Tagespflegeeinrichtungen

Behindertenarbeit – Behindertenbegleitung:
Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Lernschwierigkeiten

Familienarbeit:
Sozialpädagogische Einrichtungen

Angrenzendes Feld:
Einrichtungen für Menschen mit psychischer Erkrankung

Fördermöglichkeiten


 

Durch die von Land Tirol und Arbeitsmarktservice AMS finanzierte Pflegestiftung Tirol erhalten die TeilnehmerInnen einer Pflegeausbildung mit dem Mindestalter von 19 Jahren eine finanzielle Unterstützung zur Deckung des Lebensunterhaltes während der Pflegeausbildung:
https://amg-tirol.at/arbeitsstiftung-implacementstiftungen/#pflegestiftung

Eine weitere Förderung stellt die Ausbildungsbeihilfe des Landes Tirol dar: Wer eine Ausbildung zur Pflegeassistenz oder zur Pflegefachassistenz absolviert und deshalb das Beschäftigungsausmaß reduziert, kann einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten erhalten: www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/ausbildungsbeihilfe

Ab 1. Jänner 2023 garantiert das Pflegestipendium des AMS einen Mindeststandard der Existenzsicherung während der Ausbildung in Pflegeberufen in Höhe von mindestens 1.400 Euro monatlich.
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus–und-weiterbildung-/pflegestipendium

Broschüre Land Tirol Förderungen Sozialbetreuungsberufe.

Für Berufstätige stehen weiterhin auch die Bildungskarenz und die Bildungszeilzeit als Fördermöglichkeit zur Verfügung.
www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/bildungskarenz-oesterreich#tirol
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus–und-weiterbildung-/bildungsteilzeitgeld#tirol

Mit einem monatlichen Ausbildungsbeitrag von  600,- werden ab dem 1. September 2022 die Pflegeausbildungen* in Österreich seitens des Bundes und der Tiroler Landesregierung gefördert.

*Der Ausbildungsbeitrag wird nicht an Personen, welche bereits eine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Arbeitslosenversicherungsgesetz – AIVG oder dem Arbeitsmarkservicegesetz – AMSG) beziehen, ausbezahlt. Weiters gibt es auch Unterschiede in der Höhe des Ausbildungsbeitrages, ob die Tages- oder Berufstätigenform absolviert wird oder ob es sich um einen Aufschulungslehrgang handelt.

Weitere Informationen:  Richtlinie des Landes Tirol zur Gewährung eines Ausbildungsbeitrages

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Pflegetelefon des Landes unter der Telefonnummer: 0800400160

Darüber hinaus gibt es die AK-Bildungsförderung (Zukunftsaktie). Absolventen erhalten nach Abschluss einer Pflegeausbildung eine einmalige Prämie: je nach Abschluss zwischen
 300,00 und  1000,00. https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/BildungundFoerderungen/AK_Bonus_fuer_Pflegeausbildung.html

Weitere Auskünfte über Fördermöglichkeiten finden Sie unter folgendem Link:

Fördermöglichkeiten Pflegeberufe

 

 

 

 

  • AK Tirol
    Ausbildungsbonus
    für AK-Mitglieder
    Bildungsabteilung 0800 22 55 22 – 1515

 

 

Standorte österreichischer
Schulen für Sozialbetreuungsberufe

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